Frage 9067 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Unter welchen Umständen kann Wildfleisch direkt vermarktet werden?

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Antwortvorschlag zu Frage 9067

Können vom Erleger keine Auffälligkeiten vorgefunden werden, hat so bald wie möglich (innerhalb von 36 Stunden) eine weitere Untersuchung durch eine „kundige Person“ zu erfolgen. Die kundige Person bestätigt im Protokollbuch unter „Untersuchung“ mit der Mitgliedsnummer und der Unterschrift die Untersuchung des Wildkörpers und aller Eingeweide außer Magen und Darm. Bestehen keine Bedenken gegen das Fleisch kann eine Direktvermarktung an Konsumenten, Gastgewerbe und Letztverkäufer (Tierkörper im Ganzen, nicht gehäutet, frisch, nicht tiefgefroren) innerhalb von sieben Tagen nach dem Erlegen erfolgen.
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