Frage 9068 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich
Erklären Sie was zu tun ist, wenn die kundige Person Bedenken äußert!
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Antwortvorschlag zu Frage 9068
Hat die kundige Person bei der Untersuchung Bedenken gegen das Fleisch, hat eine komplette Fleischuntersuchung durch einen amtlichen Tierarzt zu erfolgen. Wird das Fleisch an einen Wildbret-Großhändler vermarktet, hat ebenfalls eine Kontrolle durch einen amtl. Tierarzt zu erfolgen. Stellt dieser durch Stempel die Tauglichkeit fest, ist eine Vermarktung über alle Handelswege möglich.
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