Frage 9070 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich
Worauf hat der Jäger vor dem Erlegen zu achten, wenn das Fleisch in Umlauf gebracht werden soll?
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Antwortvorschlag zu Frage 9070
Der Jäger hat vor dem Erlegen und beim Aufbrechen auf etwaige Auffälligkeiten am Tier zu achten, die auf anzeigepflichtige Tierseuchen oder sonstige, die Tauglichkeit des Fleisches beeinträchtigende Krankheiten oder Umweltkontaminationen schließen lassen.
Beim Aufbrechen ist auf Auffälligkeiten auf der Körperoberfläche, den Körperöffnungen, auf Verletzungen, Flüssigkeiten in Brust- und Bauchhöhle, Lymphknoten, Organen und Muskeln zu achten. Das Aufbrechen hat „sobald als möglich“ (Richtwert: spätestens drei Stunden nach dem Erlegen) zu erfolgen.
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