Frage 9069 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich
Was gilt als Jäger-Eigenbedarf? Was bedeutet dies für den Erleger? Erklären Sie die rechtliche Situation!
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Antwortvorschlag zu Frage 9069
Jäger Eigenbedarf: Fleisch vom Jäger erlegter Tiere oder daraus hergestellte Erzeugnisse für den privaten häuslichen Gebrauch unterliegt nicht dem Hygienerecht. Er kann daher selbst entscheiden, ob er das Fleisch ausschließlich für sich selbst verwendet oder nicht.
Weitere Fragen: Behandlung des erlegten Wildes
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