Frage 8070 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich
Wie ist mit dem Kot des Hundes zu verfahren? Gibt es diesbezüglich gesetzliche Regelungen?
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Antwortvorschlag zu Frage 8070
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, die dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsprechend entsorgen, ansonsten droht eine Verwaltungsstrafe.
Das Verbot der Verunreinigung öffentlicher Straßen, Gehsteige, Gehwege, Fußgängerzogen, Wohnstraßen ist auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) vorgesehen.
Außerhalb des Ortsgebiets (Wiesen, Felder und Wald) soll der Hundekot entfernt werden – es droht Besitzstörung auf Privatgrundstücken und kann zu gesundheitlichen Problemen für Nutz- und Wildtiere führen (Parasitenübertragung)
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