Frage 8069 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Wer einen Hund hält, muss diesen anmelden und eine Hundeabgabe entrichten. Unter welchen Bedingungen entfällt diese für einen Jagdhund?

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Antwortvorschlag zu Frage 8069

Für Diensthunde öffentlicher Wachen, sowie Hunde zur Erfüllung sonstiger öffentlicher Aufgaben (z.B. aktive Polizeihunde, ausgebildete Assistenzhunde (z.B. Blindenhunde), Hunde von konzessionierten Überwachungsunternehmen und Hunde in behördlich bewilligten Tierheimen ist keine Hundeabgabe zu entrichten. Der Jagdhund gilt als Diensthund (gesetzlich vorgeschrieben im OÖ. Landesjagdgesetz). Die Voraussetzungen sind aber, dass dieser einer offiziell anerkannten Jagdhunderasse angehört und die entsprechende Eignung nachweisen kann (bestandene Brauchbarkeitsprüfung)
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