Frage 8071 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich
Welche allgemeinen Anforderungen werden an das Halten von Hunden in OÖ gestellt?
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Antwortvorschlag zu Frage 8071
Hunde dürfen in Oberösterreich nur von Personen gehalten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die nötige Sachkunde für das Halten von Hunden verfügen und psychisch, physisch und geistig in der Lage sind, einen Hund in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass
•Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden, oder
•Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden, oder
•er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.
Jeder Hund muss durch eine Haftpflichtversicherung in der Höhe von mindestens € 725.000 abgesichert sein. Die Versicherung kann auch in eine Haushalts-, Jagd- oder Landwirtschaftsversicherung integriert sein
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