Frage 8072 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich
Gibt es spezielle Bestimmungen bei der Haltung von Jagdhunden?
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Antwortvorschlag zu Frage 8072
Bei der Haltung von Jagdhunden sind die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der 2. Tierhaltungsverordnung und hier insbesondere die Bestimmungen über die allgemeine Haltung von Hunden, die Haltung im Freien, in Räumlichkeiten, die Zwingerhaltung, bei der Fütterung und Pflege einzuhalten wie bei jedem anderen Hund.
Beim Mitführen von Hunden im Kraftfahrzeug ist es entscheidend sowohl den Hund als auch menschliche Insassen entsprechend zu sichern. Dabei stehen mehrere Sicherungsmethoden zur Verfügung (Transportbox, Brustgurt, Hundenetz, …).
Der sichere Betrieb des Fahrzeuges darf nicht beeinträchtigt werden und niemand, auch nicht der Hund, darf gefährdet werden. Der Transport von Hunden auf der ungeschützten Ladefläche eines z. B. PickUps ohne wind- und wettergeschützte Transportbox widerspricht daher den tierschutzrechtlichen Bestimmungen und ist strafbar.
Bei der Ausübung der Jagd gilt allerdings das Tierschutzgesetz nicht.
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