Frage 5132 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

b)Bei einem Reviergang treffen Sie auf eine Person, die in einem Plastikbeutel zwei schwarzrote Krebse trägt. Auf die Frage, was sie damit vor hat, antwortet Ihnen die Person, dass sie ihr Aquarium aufgegeben hat und die beiden Krebse nun hier im Bach frei lassen möchte. Klären Sie die Person auf!

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Antwortvorschlag zu Frage 5132

Erstens ist es grundsätzlich gesetzlich verboten, gebietsfremde Arten in freier Natur auszusetzen! Zweitens handelt es sich offensichtlich um eine nicht heimische Art aus dem Aquarienhandel. Es besteht also die dringende Gefahr, dass diese Art möglicherweise gut mit den herrschenden Bedingungen zurechtkommt und sich schlimmstenfalls sogar fortpflanzen kann (Neozoon). Aufgrund möglicher zwischenartlicher Konkurrenz um Ressourcen (Nahrung, Verstecke, …) oder mitgebrachten Krankheiten könnte sich diese Arte sogar zur invasiven Art entwickeln. Die beiden Individuen dürfen also keinesfalls ausgesetzt werden, sondern müssen entweder ins Aquariengeschäft zurückgebracht oder getötet und sachgemäß entsorgt werden.
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