Frage 8093 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Darf ein nicht jagdlich ausgebildeter Hund im Wald frei herumlaufen? Diskutieren Sie diese Situation!

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.

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Antwortvorschlag zu Frage 8093

Die allgemeine Leinen- oder Maulkorbpflicht beschränkt sich auf öffentliche Orte im Ortsgebiet. Die allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt an neuralgischen Orten (öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Gaststätten, …, und größeren Menschenansammlungen) Beide Situationen sind im Wald nicht gegeben, eine Maulkorb- und/oder Leinenpflicht gilt daher nicht. Sehr wohl ist der Wald aber als Erholungsfläche für jedermann definiert und kann dementsprechend von jedermann zu Erholungszwecken genutzt werden, ist also ein „öffentlicher Ort“. Für Hunde spezieller Rassen und für „auffällige“ Hunde besteht daher auch im Wald Leinen- und Maulkorbpflicht! Abgesehen davon ist jeder Hund so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass weder Menschen noch Tiere durch den Hund gefährdet werden! Ein Hund, der sich außerhalb des Einwirkbereichs des Führers befindet (außerhalb der Hör-, Sicht- und Rufweite), verstößt gegen dieses Gesetz!
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