Frage 8093 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich
Darf ein nicht jagdlich ausgebildeter Hund im Wald frei herumlaufen? Diskutieren Sie diese Situation!
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 8093
Die allgemeine Leinen- oder Maulkorbpflicht beschränkt sich auf öffentliche Orte im Ortsgebiet. Die allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt an neuralgischen Orten (öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Gaststätten, …, und größeren Menschenansammlungen)
Beide Situationen sind im Wald nicht gegeben, eine Maulkorb- und/oder Leinenpflicht gilt daher nicht. Sehr wohl ist der Wald aber als Erholungsfläche für jedermann definiert und kann dementsprechend von jedermann zu Erholungszwecken genutzt werden, ist also ein „öffentlicher Ort“. Für Hunde spezieller Rassen und für „auffällige“ Hunde besteht daher auch im Wald Leinen- und Maulkorbpflicht! Abgesehen davon ist jeder Hund so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass weder Menschen noch Tiere durch den Hund gefährdet werden! Ein Hund, der sich außerhalb des Einwirkbereichs des Führers befindet (außerhalb der Hör-, Sicht- und Rufweite), verstößt gegen dieses Gesetz!
Weitere Fragen: Jagdhundehaltung und Jagdhundeführung
- 8094Ein freilaufender Hund wird mehrmals allein (ohne Hundeführer:in) im Wald angetroffen – wie verhalten Sie sich?
- 8095“Jagdohne Hund ist Schund“ – absolut richtig oder grundsätzlich falsch? Nehmen Sie dazu Stellung!
- 8096Schleppen, Spritzen, Tupfen, Treten – welche Art der künstlichen Schweißfährte ist Ihrer Meinung nach optimal? Diskutieren Sie ausführlich die Bedeutung des Trainings auf der Schweißfährte!
- 8097Ab welchem Alter ist die Erziehung des Hundes sinnvoll? Diskutieren Sie einzelne Schritte der Hundeerziehung auf Basis einer modernen Verhaltensforschung!
- 8001Wie heißt die Wissenschaft von den Hunden?
- 8002Worin bestehen die Aufgaben des ÖKV?