Frage 8067 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Wo herrscht Leinen- oder Maulkorbpflicht, wo gilt Leinen- und Maulkorbpflicht?

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Antwortvorschlag zu Frage 8067

Im Ortsgebiet müssen an öffentlichen Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, ebenso Kinderspielplätzen, Einkaufzentren, Gaststätten oder anderen Anlagen, an denen sich größere Menschenansammlungen befinden gilt Leinen- und Maulkorbpflicht!
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