Frage 2093 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Schalldämpfer sind Waffen der Kategorie A – was bedeutet das für die Jagd?

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Antwortvorschlag zu Frage 2093

Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind seit 1.1.2019 vom Verbot einen Schalldämpfer zu besitzen, zu erwerben oder zu führen ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Sie können daher in diesem Fall einen Schalldämpfer (Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles) legal besitzen, erwerben und führen. Zur Anbringung eines Schalldämpfers an einem Jagdgewehr (Büchse), ist ein Gewinde erforderlich, welches am Ende des Laufes, am besten durch einen Büchsenmacher, angebracht (geschnitten) werden muss. Dieser wird das Gewehr dem Beschussamt zur Erprobung (Neubeschuss) vorlegen. Anmerkung:Nach § 32 der Beschussverordnung, BGBl. II Nr. 445/2013, muss eine bereits erprobte Handfeuerwaffe (Gewehr, Faustfeuerwaffe) oder ein bereits erprobter höchstbeanspruchter Teil einer Handfeuerwaffe (Lauf, Verschluss etc.) einer neuerlichen Erprobung beim Beschussamt unterzogen werden, wenn u.a. eine Änderung von Abmessungen, die eine Verringerung der Wanddicke des Laufes mit sich bringen (spanabhebende Arbeiten), vorgenommen werden. Wird das Gewinde selbst am Lauf angebracht, so wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, das Gewehr nach Schneiden des Gewindes, durch das Beschussamt neu beschossen werden muss (§ 2 in Verbindung mit §§ 17 und 32 der Beschussverordnung), da ansonsten das Gewehr nicht verwendet werden darf. Schalldämpfer (Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles) sind auf die gleiche Art und Weise wie die Schusswaffe zu verwahren (Waffentresor, Gewehrschrank etc.).
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