Frage 2098 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Bleischrot versus bleifreien Schrot – warum wird Bleischrot verboten und wo gilt dieses Verbot?

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Antwortvorschlag zu Frage 2098

Die sogenannte REACH-Verordnung ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Beschränkung chemischer Stoffe. Die Verordnung soll zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beitragen bzw. diese verbessern. Daher wird auch der Einsatz von Blei in allen Lebensbereichen – so auch der Jagd – überprüft und minimiert. Vor allem in Feuchtgebieten können liegen gebliebene Blei-Schrotkugeln von Wasservögeln aufgenommen werden und als Mahlsteine verwendet werden. Die aggressive Magensäure löst das Blei und es gelangt in den Nahrungskreislauf. Das Verbot gilt in Feuchtgebieten („Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß-, Brack- oder Salzwasser bestehen, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von sechs Metern bei Niedrigwasser nicht übersteigen“) sowie in einem Umkreis von 100m um diese. Umgangssprachlich wird das Wort „Stahlschrot“ als Sammelbegriff für bleifreie Schrotmunition verwendet. Dabei besteht bleifreie Schrotmunition nicht immer aus Stahl. Sie kann auch aus Zink, Kupfer, Wismut, Weicheisen oder Zinn bestehen. Manche Hersteller bieten für eine besseren Wirkung Patronen mit einer Kombination aus zwei bleifreien Materialien an.
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