Frage 9019 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Unter welchen Umständen darf ein Jäger Wildbret an andere Personen verkaufen?

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Antwortvorschlag zu Frage 9019

Grundsätzlich (wenn die Kühlung eingehalten wird) ist eine Weitergabe „in der Decke“ erlaubt. Grob zerlegt ist unter Umständen auch möglich (Direktvermarktung). Verarbeitete Produkte (z.B. Wurst) ist „gewerblich“ und daher nicht zulässig.
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