Frage 8088 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Ein Jungjäger spielt mit dem Gedanken, sich einen Hund für die Jagd anzuschaffen. Was ist Ihrer Meinung nach unbedingt zu beachten, was besonders wichtig?

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Antwortvorschlag zu Frage 8088

Der Hund muss einer in Österreich anerkannten Jagdhunderasse angehören und einen Stammbaum haben. Mischlinge aller Art können weder eine Prüfung ablegen, noch werden Sie behördlich als Jagdhund anerkannt. Die Mindestvoraussetzung für eine behördliche Meldung ist die Brauchbarkeitsprüfung Gesetzliche Vorschrift:(bis zu 1500ha 1 brauchbarer Hund, pro weitere angefangene 1000ha 1 weiterer brauchbarer Hund. Für Jagdgebiete mit überwiegend Hochwildbestand von mindestens 1000 bis 2000ha ein für die Schweißfährte brauchbarer Jagdhund, für je angefangene 2000ha ein weiterer Die Brauchbarkeitsprüfung wird abgenommen als leichtere Feld- u. Wasserprüfung mit Schweißarbeit (= Waldarbeit) und gilt in OÖ als Mindesterfordernis zur Anmeldung bei der Behörde als brauchbarer Jagdhund (Pflichthund im Sinne des Jagdgesetzes). Der Besitzer eines Hundes braucht einen Sachkundenachweis.
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