Frage 5027 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich
Erläutern Sie die gesetzlichen Grundpfeiler des Naturschutzes!
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Antwortvorschlag zu Frage 5027
OÖ. Landes-Naturschutzgesetz: alle nicht jagdbaren Tiere stehen unter Naturschutz und dürfen in keiner Entwicklungsform (Eier, Larven, Jungtiere, Adulte) erlegt, gefangen oder entnommen werden. Ausgenommen sind jagdbare Tiere für Berechtigte (Abschussplan, Schonzeiten)
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie der europäischen Union): steht über dem Landesgesetz und schützt besondere Tierarten „in gemeinschaftlichem Interesse“. Ziel ist die Erhaltung natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen. Es besteht ein Verbot der „Verschlechterung des Erhaltungszustandes“
Natura 2000: Zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der EU. Natura 2000- Schutzgebiete müssen von den jeweiligen Staaten ausgewiesen werden.
Vogelschutzrichtlinie: Ziel ist die Erhaltung heimischer Vogelarten durch den Schutz der Tiere, ihrer Eier und Bruten und ihrer Lebensräume (Vogelschutzgebiete)
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