Frage 5033 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Nachdem der Höckerschwan kaum mehr natürliche Feinde hat, vermehrt sich dieser an den großen Seen Oberösterreichs erheblich. Die revierlosen Jungschwäne weichen den dominanten Paaren aus und sammeln sich in den nahen Wiesen zum Weidegang. Die Folgen sind erhebliche landwirtschaftliche Schäden. Wie hat sich die Jagd zu verhalten?

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Antwortvorschlag zu Frage 5033

Der Höckerschwan ist im OÖ. Landejagdgesetz als „jagdbares Wild“ geführt, genießt allerdings eine ganzjährige Schonzeit. Ausnahmen dieser Schonzeit sind im Rahmen der OÖ. Federwildmanagementverordnung unter folgenden Bedingungen zulässig: Betroffene oder von diesen beauftragte Personen dürfen die Tiere jederzeit im notwendigen Ausmaß vergrämen. Letale Entnahmen nur unter bestimmten Bedingungen: •Ausschließlich juvenile Tiere •Nur zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden, nur wenn es keine andere Lösung gibt und mind. 3 Vergrämungsmaßnahmen erfolglos waren •Nur durch Jäger*innen die einen Sachkundekurs besucht haben •Die Entnahme darf nur in der Zeit von 1.3 – 31.10. erfolgen, ab 1.9. dürfen nur mehr graue bzw. braune Tiere entnommen werden •Nur unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 100m vom Gewässerrand •Maximales Entnahmekontingent 7% der jährlichen Mortalitätsrate •Monitoringpflicht!
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