Frage 5032 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

In einem Revier zieht ein Uhu-Paar 4 junge Uhus auf. Der Jäger findet in der Nähe des Horstes zahlreiche Feldhasenreste. Er entschließt sich zum Schutz der Hasenpopulation zwei der drei jungen flüggen Eulen zu erlegen. Diskutieren Sie die Situation!

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Antwortvorschlag zu Frage 5032

Der Uhu gehört nicht zu den jagdbaren Tieren, damit unterliegt er grundsätzlich dem Naturschutzgesetz und darf in keiner Entwicklungsphase (Eier, Küken, Jungvögel, Adulte Vögel) erlegt oder gefangen werden. Der Uhu ist zusätzlich gesetzlich geschützt, und findet sich in der Anhangliste der europäischen FFH- Richtlinie und in der Vogelschutzrichtlinie. Es handelt sich daher beim Abschuss eines Uhus um Wildtierkriminalität! (Unrechtmäßige Entnahme oder Schädigung von geschützten wildlebenden Tieren und deren damit in Verbindung stehenden Tatbeständen). Außerdem ist die Entnahme nicht sinnvoll. Beim Uhu stehen zwar auch Hasen auf dem Speiseplan, aber genauso Katzen! Er reduziert demnach streunende Katzen, die wiederum ein großes Problem für Jungtiere aller Art darstellen. Neben einem gesetzlichen Tatbestand ist auch aus ökologischen Gründen daher ein Abschuss nicht gerechtfertigt!
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