Frage 2062 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Fassen Sie die wesentlichen Eckpunkte zum Führen von Waffen der Kategorie B zusammen!

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Antwortvorschlag zu Frage 2062

Grundsätzlich bedarf es zum Führen einer Schusswaffe der Kategorie B eines Waffenpasses. Eine dem Inhaber einer gültigen Jagdkarte ausgestellte Waffenbesitzkarte berechtigt nun während der rechtmäßigen und tatsächlichen Ausübung der Jagd auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B. Um also eine Schusswaffe der Kategorie B während der Ausübung der Jagd führen zu können, benötigt man eine gültige Jagdkarte und entweder einen Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte. Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Waffenpasses sind relativ hoch, weil u.a. der Nachweis des Vorliegens eines beruflichen oder jagdlichen Bedarfs erforderlich ist. Für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte ist (nur) eine Rechtfertigung (Jagd) erforderlich. Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von der Jagd führen. Es ist daher genau darauf zu achten, wann eine Faustfeuerwaffe geführt werden darf und wann diese ungeladen und in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden muss. Es muss außerdem noch darauf geachtet werden, dass eine Schusswaffe der Kategorie B keinesfalls im KFZ zurückgelassen werden darf. Ein Zuwiderhandeln kann u.a. zu einem Waffenverbot führen!
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