Frage 2061 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Erläutern Sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Nachtzieltechnik! § 60 Sachliche Verbote

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Antwortvorschlag zu Frage 2061

Die Jagd mit Nachtzielgeräten ist im OÖ. Jagdgesetz grundsätzlich verboten. das Verbot der Verwendung von Waffen mit künstlichen Nachtzielhilfen gilt nicht bei der Schwarzwildbejagung für den Fall des festgestellten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP), bei der Bejagung von Füchsen, Stein- und Baummardern im Zeitraum von 1. Jänner bis 28./29. Februar oder im Fall einer Bewilligung gemäß Z 5. Abweichend vom Verbot des Abs. 1 Z 3 ist die Verwendung von Waffen mit künstlichen Nachtzielhilfen durch Personen, die im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, bei der Bejagung von Schwarzwild unabhängig vom Fall des festgestellten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlaubt, wenn diese 1. in den letzten drei Jahren durchgehend im Besitz einer gültigen Jagdkarte waren oder 2. einen vom Oö. Landesjagdverband abzuhaltenden Ausbildungskurs betreffend die Handhabung von Waffen mit künstlichen Nachtzielhilfen besucht haben. Die Verwendung von Nachtzielgeräten erfordert die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigen oder bei genossenschaftlichen Jagdgebieten des Jagdleiters bzw. der Jagdleiterin.
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