Frage 2065 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Das Schießen auf Wildtiere unterliegt einem klaren Reglement – nicht alles ist erlaubt! Erörtern sie die sachlichen Verbote bezüglich eines Kugelschusses auf Schalenwild!

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.

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Antwortvorschlag zu Frage 2065

Unter sachliche Verbote bezüglich des Schusses auf Schalenwild fallen: •der Schrot- und Postenschuss - ausgenommen der Fangschuss - auf Schalenwild; das Verbot erfasst nicht den Postenschuss auf Schwarzwild •Kugelschuss auf Rehwild unter 1000J/100m bzw. auf schweres Wild unter 2000J/100m •Schießen aus halbautoma schen Waffen, deren Magazin mehr als 2 Patronen aufnehmen kann •Schießen mit elektronischen Bildverstärkern, Schalldämpfern und die Verwendung von künstlichen Lichtquellen •Schießen zur Nachtzeit (1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang) •die Jagd von stehenden und fahrenden Kra fahrzeugen und sich in Bewegung befindlichen anderen Fahrzeugen aus
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