Frage 2059 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Erläutern Sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Schalldämpfern!

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Antwortvorschlag zu Frage 2059

Der SD ist grundsätzlich nach § 17/Abs. 1 Z5, WaffG eine verbotene Waffe der Kategorie A Eine Ausnahmebes mmung ist im § 17 Abs. 3b Waffengesetz vorgesehen: Inhaber einer gül gen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbes, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Schalldämpfern ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben (Der Besitz der Jagdkarte ist also allein nicht ausreichend, die Jagd muss auch regelmäßig ausgeübt werden). Wird dem Betroffenen binnen 6 Monaten die Jagdkarte entzogen oder endet die Gül gkeit der Jagdkarte so ist der Schalldämpfer einem Berech gten zu überlassen. Hat die Behörde aufgrund bes mmter Tatsachen Grund zur Annahme, dass der Betroffene die Jagd tatsächlich nicht regelmäßig ausübt oder ausüben kann, so hat sie dies mit Bescheid festzustellen. Bei Überlassung von Schalldämpfern an den Inhaber einer gül gen Jagdkarte gemäß § 17 Abs. 3b WaffG ist eine Meldung gemäß § 28 WaffG nicht vorgesehen. Demgemäß werden diese Schalldämpfer auch nicht in das ZWR eingetragen. Zurücklassen von SD in KFZ – Handhabung wie Faus euerwaffen!
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