Frage 9007 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich
Was ist die Aufgabe einer kundigen Person?
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Antwortvorschlag zu Frage 9007
Eine kundige Person gem. §27 Abs.3 LMSVG muss den Wildkörper und alle ausgenommenen Eingeweide (außer Magen und Darm) auf Merkmale hin untersuchen, die darauf schließen lassen, dass das Fleisch gesundheitlich bedenklich sein könnte.
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