Frage 6080 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

In Oberösterreich ist zur Feststellung des jährlichen Abschusses in den einzelnen Jagdgebieten ein Abschussplan notwendig. Grundlage dafür sind Vergleichs- und Weiserflächen. Wie sollen Vergleichs- und Weiserflächen angelegt werden?

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Antwortvorschlag zu Frage 6080

Eine Vergleichsfläche ist eine schalenwilddicht eingezäunte Waldfläche (6 x 6m), die der Beurteilung der natürlichen Waldverjüngung innerhalb und außerhalb des Zaunes dient. Die Mindesthöhe des Zaunes hat für Reh- und Gamswild 1,50 m und für Rotwild 1,90 m zu betragen. Eine Weiserfläche ist eine nicht gegen Wildverbiss geschützte Naturverjüngungs- oder Aufforstungsfläche, deren Verbissgrad einwandfrei beurteilt werden kann. Diese Fläche erstreckt sich im Bereich bis zu max. 25 Meter Entfernung zum Zaun. Die Vergleichs- und Weiserflächen müssen den naturräumlichen Verhältnissen im jeweiligen Teil des Jagdgebietes bestmöglich entsprechen und eine objektive Beurteilung des Wildeinflusses auf die natürliche und künstliche Waldverjüngung sowie die übrige Vegetation zulassen. Kleine isolierte Waldflächen unter 3ha sind für die Festlegung von Vergleichs- und Weiser Flächen nicht heranzuziehen. Für jedes Jagdgebiet ist je angefangene 100 ha eine Vergleichsfläche anzulegen. Pro Jagdgebiet mindestens 3 Flächen und maximal 20 Flächen. Im Bereich von Vergleichs- und Weiserflächen sind Handlungen, welche geeignet sind, das Ergebnis der Beurteilung zu verfälschen, verboten. Dazu zählen das Aufbringen von Duftstoffen, Fetten oder andere, das Wild abhaltende Stoffe sowie das Entfernen oder Pflanzen von Jungbäumen.
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