Frage 6085 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

In Ihrem Revier wird eine Waldfläche in Bann gelegt, also zum Bannwald erklärt. Was bedeutet das für Sie als Jäger?

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Antwortvorschlag zu Frage 6085

Bannwälder dienen der direkten Abwehr bestimmter Gefahren von Menschen, menschlichen Siedlungen, Anlagen oder kultiviertem Boden und werden per Bescheid definiert. Das kann auch Wälder betreffen, aus dessen Zustand oder Bewirtschaftung sich eine gewisse Gefährdung ergibt. Neben Wäldern, die vorrangig der Abwehr von Naturgefahren dienen, können auch jene in Bann gelegt werden, deren Wohlfahrtswirkung, also zum Beispiel die Sicherung eines Wasservorkommens oder der Abwehr von Emissionen, gegenüber der Nutzwirkung vorrangig sind. Der Inhalt der Bannlegung wird in einem Bannlegungsverfahren gemäß § 30 ForstG 1975 formal festgelegt. Dazu gehören z.B. eine bestimmte Waldbehandlung, eine Vorschreibung oder Verbot von speziellen Fällungen oder Nutzungsarten, oder auch eine Einschränkung von Nutzungsrechten. Ebenso kann es zu behördlichen Vorschreibungen die Jagd betreffend kommen. Entstehen dabei vermögensrechtliche Nachteile auf der Seite der Waldeigentümerin oder des Waldeigentümers, so entsteht ein Anspruch auf Entschädigung.
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