Frage 4104 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Rabenkrähen sind in der landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft zunehmend zu einem Problem geworden. Gilt diese Problematik auch für andere Corviden und wie weit können Sie als Jäger Lösungen anbieten?

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Antwortvorschlag zu Frage 4104

• Saatkrähe (geschützt): offene Kulturlandschaft mit Gehölzgruppen. Sehr gerne auf Feldern. Sehr anpassungsfähig • Aaskrähe (zwei Unterarten: Nebel- und Rabenkrähe): offene Kulturlandschaft mit Gehölzgruppen, aber auch Siedlungsbereiche oder Parks. Sehr anpassungsfähig • Kolkrabe (geschützt): waldreiche Gebiete oder Gebirgslandschaften. Nicht so anpassungsfähig wie Aasoder Saatkrähe/ verursacht keine landwirtschaftlichen Schäden/ geschützt! • Weitere Corvidenarten: Elster (u.U. bei großen Populationen als Nesträuber ein Problem) Eichel- und Tannenhäher, Dohle, Alpendohle, (Alpenkrähe) → alle geschützt Bejagung der Rabenkrähe in OÖ unter bestimmten Umständen und Zeiten möglich! „Das Fangen und/oder Erlegen von Rabenkrähen ist in der Zeit von 01. Juli bis 28. Februar, das Fangen und/oder Erlegen von Elstern ist in der Zeit von 01. August bis 28. Februar außerhalb von Naturschutzgebieten und Nationalparks innerhalb eines landesweiten Kontingentes erlaubt“
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