Frage 3123 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Der „Wildschadensbeauftragte“ ermittelt einen Wildschaden wegen Verkotung einer Wiese durch Schwäne. Das Gras ist durch die starke Verschmutzung nicht mehr brauchbar. Muss die Jagdgesellschaft Ihrer Meinung nach für den Schaden aufkommen?

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Antwortvorschlag zu Frage 3123

Schwäne sind nach dem OÖ. Jagdgesetz 2024 „jagdbares Wild“, aber „ganzjährig geschont“. Sie fallen demnach in den Zuständigkeitsbereich der Jägerschaft, eine Entnahme ist über die Oö. Federwildmanagementverordnung (FMVO) möglich. Die Jagdgesellschaft ist lt. § 63 OÖ Jagdgesetz 2024 nicht schadenspflichtig, wenn die Wildart ganzjährig geschont ist. Achtung: Bei etwaiger Bejagung im Rahmen der FMVO ändert sich dies! Schwäne sind zum einen Wassertiere und haben ihren Hauptlebensraum in stehenden Gewässern und nicht auf Wiesen. Zudem werden sie zum Hochwild gerechnet.
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