Frage 3127 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Die Fütterung des heimischen Schalenwildes ist u.a. aufgrund des Klimawandels zum Teil umstritten. Nehmen Sie Stellung zur Notwendigkeit der Fütterung generell und zum Betrieb von Schalenwild-Fütterungen (wann, warum, wie, wo darf gefüttert werden?).

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Antwortvorschlag zu Frage 3127

Wann: Der Gesetzgeber verpflichtet den/die Jäger/in zum Füttern während der Notzeit. Dazu ist z.B. eine massive Schneedecke zu rechnen, die es den Wildtieren nicht mehr erlaubt zu immergrünen Pflanzen (Brombeeren, …) vorzudringen. Erlaubt ist die Rehwildfütterung von 16.10. bis 15.05. nach § 47 (1) OÖ JG 2024. Warum: Rotwild wird gefüttert, weil die ursprünglichen jahreszeitlichen Wanderungen von den Hochlagen in die Niederungen nicht mehr möglich sind (Kulturraum, Lebensraumzerschneidung, …) Wie: Fütterung darf ausschließlich artgerecht erfolgen: Unterschied Rehwild (Konzentratselektierer)/ Rotwild (Raufutterfresser)/ auf Sauberkeit im Fütterungsbereich achten (Schimmel, Feuchte, Kot, Parasiten, …)/ Grundfuttermittel (wie Heu, Grummet) haben einen geringeren, meist ausgewogeneren Energie- und Eiweißgehalt und weisen üblicherweise einen erhöhten Gehalt an strukturwirksamer Rohfaser auf. Saftfuttermittel (Silagen, Trester) können sowohl von Reh- als auch von Rotwild zu einem Teil zur Deckung ihres Flüssigkeitsbedarfes herangezogen werden Wo: Rot- und Rehwildfütterungen getrennt voneinander/ Rehwildfütterung in Rotwildgebieten einzäunen (19 cm Leistenabstand)/ Rehwildfütterung muss mind. 200 m von der Jagdgebietsgrenze entfernt stehen; darf nicht in und in der Nähe von Jungkulturen unter 3 m stehen/ Zustimmung des Grundbesitzers notwendig.
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