Frage 2084 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Der Schalldämpfer ist aus der Jagd nicht mehr wegzudenken. Dennoch ist dessen Einsatz nicht unumstritten. Wie stehen Sie zum Schalldämpfer in der Jagd? Führen Sie Pro- und Contra-Argumente an und geben Sie einen Überblick zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen!

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Antwortvorschlag zu Frage 2084

Der Schussknall wird deutlich reduziert und somit die Geräuschbelastung für Jäger, Jagdhund und Anrainer viel erträglicher Auch das Wild wird nicht so stark beunruhigt Durch den reduzierten Rückstoß der Waffe kann man das Schusszeichen besser sehen und schwere Kaliber sind angenehmer zu schießen Der SD verlängert das Gewehr und macht es unhandlicher und es ist weniger ausbalanciert Entweder wird er geschraubt oder über einen Schnellverschluss verriegelt. Sollte bei einer Waffe das Gewinde zum Montieren des Dämpfers noch nicht vorhanden sein, muss nach dem Anbringen des Mündungsgewindes ein Neubeschuss erfolgen Der SD ist grundsätzlich nach § 17/Abs. 1, WaffG, eine verbotene Waffe der Kategorie A Eine Ausnahmebestimmung ist im § 17 Abs. 3b Waffengesetz vorgesehen: Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbes, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Schalldämpfern ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. (Der Besitz der Jagdkarte ist also alleine nicht ausreichend, die Jagd muss auch regelmäßig ausgeübt werden.) Wird dem Betroffenen binnen 6 Monaten die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte so ist der Schalldämpfer einem Berechtigten zu überlassen. Hat die Behörde aufgrund bestimmter Tatsachen Grund zur Annahme, dass der Betroffene die Jagd tatsächlich nicht regelmäßig ausübt oder ausüben kann, so hat sie dies mit Bescheid festzustellen. Bei Überlassung von Schalldämpfern an den Inhaber einer gültigen Jagdkarte gemäß § 17 Abs. 3b WaffG ist eine Meldung gemäß § 28 WaffG nicht vorgesehen. Demgemäß werden diese Schalldämpfer auch nicht in das ZWR eingetragen. Zurücklassen von SD in KFZ – Handhabung wie Faustfeuerwaffen!
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