Frage 9054 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Welche Teile des Wildkörpers müssen bei der amtlichen Fleischuntersuchung vorgelegt werden?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.

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Antwortvorschlag zu Frage 9054

Den gesamten nicht zerwirkten Körper sowie den gesamten Aufbruch außer dem Gescheide
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