Frage 9054 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich
Welche Teile des Wildkörpers müssen bei der amtlichen Fleischuntersuchung vorgelegt werden?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.
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Antwortvorschlag zu Frage 9054
Den gesamten nicht zerwirkten Körper sowie den gesamten Aufbruch außer dem Gescheide
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