Frage 5118 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Erklären Sie die Aussagen des §2 des OÖ JagdG 2024 („[…] artenreichen, gesunden und den Lebensraumverhältnissen angemessenen Wildbestand zu erzielen und zu erhalten, insbesondere auch zum Zweck der Wildschadensverhütung, …“) aus ökologischer Sicht!

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Antwortvorschlag zu Frage 5118

Artenreich bedeutet, dass die Jagd zum Ziel hat, hat eine Biozönose aus verschiedenen Tierarten zu erreichen, die für das jeweilige Biotop typisch sind. Je größer die Artenvielfalt ist, desto stabiler ist das Ökosystem. Gesund bedeutet, dass die Jagd zum Ziel haben muss, einen Wildstand zu erhalten, der wenig intraspezifische Konkurrenz um Ressourcen aufweist (je mehr innere Konkurrenz, desto stärker kümmern die Individuen). Ein angemessener Wildbestand herrscht dann vor, wenn er der ökologischen Tragfähigkeit bzw. in einem Wirtschaftsraum der wirtschaftlichen Tragfähigkeit angepasst ist. Wildschadensverhütung betreibt die Jagd dann, wenn bei der Bejagung eines Wildbestandes auf die Populationsstruktur und die Altersklassen- bzw. Geschlechterverteilung Rücksicht genommen wird. Eine nicht artgerechte Sozialstruktur führt unweigerlich zu Wildschäden!
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