Frage 5012 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Was verstehen Sie unter „Straußregel“ im Bezug auf geschützte Pflanzen?

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Antwortvorschlag zu Frage 5012

Entnahme von „Straußblumen“, Früchten und Pilzen in geringem Maße isterlaubt. Pflanzen, die „besonders geschützt“ sind, dürfen allerdings nicht entnommen werden
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