Frage 8030 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Ab wieviel Hektar Revierfläche muss ein geprüfter Jagdhund fix angemeldet sein?

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Antwortvorschlag zu Frage 8030

Für jedes Jagdgebiet im Ausmaß bis zu 1500 Hektar hat der Jagdausübungsberechtigte nach § 55 Oö. Jagdgesetz 2024 einen brauchbaren Jagdhund zu melden. Für jede weiteren 1000 ha wird ein weiterer Hund benötigt. Für jedes Jagdgebiet mit überwiegendem Hochwildbestand mit einer Gesamtfläche von wenigstens 1000 bis 2000 Hektar hat der Jagdausübungsberechtigte einen für die Schweißfährte brauchbaren Jagdhund und für je angefangene 2000 Hektar mehr einen weiteren brauchbaren Jagdhund zu melden.
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