Frage 7098 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich
Radfahren und Mountainbiken im Wald, ein Konfliktthema – was muss ein Jäger wissen?
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Antwortvorschlag zu Frage 7098
Grundsätzlich hat jede Person das Recht, Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten. Das Fahren im Wald (einschließlich der Forststraßen und sonstigen Waldwege) ist jedoch grundsätzlich verboten, unabhängig davon, ob mit Kfz oder Fahrrädern gefahren wird. Erlaubt sind diese Tätigkeiten nur dann, wenn die Zustimmung der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers (bei Forststraßen der Forststraßenerhalterin/des Forststraßenerhalters) vorliegt. Eine solche Erlaubnis kann einzelnen Personen oder (in der Regel) auch allgemein erteilt werden. Eine Zustimmung zum Fahren mit Fahrrädern oder Mountainbikes im Wald für die Allgemeinheit ist v.a. an entsprechender Beschilderung erkennbar.
Fairness, gegenseitige Rücksichtnahme und viel Information bilden daher die Grundlage für ein gemeinsames Miteinander und die Wahrung der vielfältigen Interessen im Wald. Das langfristige Ziel sind gemeinsame Verhaltensregeln! So wird der Wald auch weiterhin einen einzigartigen Erholungs- und Lebensraum sowie Arbeitsplatz für alle bieten.
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