Frage 7062 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Wem gehört das erlegte Stück? Erklären Sie die Regeln, wem die Beute zugesprochen wird!

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Antwortvorschlag zu Frage 7062

Beim Kugelschuss gilt das Recht des 1.Schusses. Demnach gilt jener Schütze als Erleger, der dem Stück die 1. wirksame Kugel angetragen hat. Als „wirksame Kugel“ ist jedoch nur jener Schuss zu betrachten, der auf weidgerechte Distanz und in weidgerechter Form angetragen wurde und aufgrund dessen das Stück mit Hilfe eines brauchbaren Hundes hätte zustande gebracht werden können. Beim Schrotschuss gilt das Recht des letzten Schusses, d.h. es gilt jener Schütze als Erleger, der den letzten wirksamen Treffer erzielt hat. Dieser letzte Schuss hat aber nur dann seine Gültigkeit, wenn das beschossene Wild noch fortbewegungsfähig war und sich nicht mehr im Schussbereich des früheren Schützen befand.
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