Frage 7005 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich
Für welches Wild gebührt ein Beutebruch?
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Antwortvorschlag zu Frage 7005
Für Rot-, Stein-, Gams- und Schwarzwild beiderlei Geschlechtes einschließlich geringer Stücke, Muffelwidder, Rehbock, Dam- und Sikahirsch, Murmeltier, Auer-, Birk-, Rackel- und Haselhahn, Trapp- und Truthahn sowie bei der Treibjagd für die Erlegung eines Fuchses oder Schnepfen.
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