Frage 6050 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich
Wie und wo sollen Vergleichs und Weiser Flächen angelegt werden?
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Antwortvorschlag zu Frage 6050
Die Vergleichs- und Weiser Flächen müssen den naturräumlichen Verhältnissen im jeweiligen Teil des Jagdgebietes bestmöglich entsprechen und eine objektive Beurteilung des Wildeinflusses auf die natürliche und künstliche Waldverjüngung sowie die übrige Vegetation zulassen.
Kleine isolierte Waldflächen unter 3ha sind für die Festlegung von Vergleichs- und Weiserflächen nicht heranzuziehen.
Für jedes Jagdgebiet ist je angefangene 100 ha eine Vergleichsfläche anzulegen. Pro Jagdgebiet mindestens 3 Flächen bis maximal 20 Flächen.
Im Bereich von Vergleichs- und Weiserflächen sind Handlungen, welche geeignet sind, das Ergebnis der Beurteilung zu verfälschen, verboten. Dazu zählen das Aufbringen von Duftstoffen, Fetten oder andere, das Wild abhaltende Stoffe sowie das Entfernen oder Pflanzen von Jungbäumen.
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