Frage 3210 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich

Wenn aufgrund der Symptomatik ein schwerwiegender Verdacht auf ein Tierseuche besteht – was ist zu tun?

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Antwortvorschlag zu Frage 3210

Werden an Tieren Symptome festgestellt, welche den Verdacht auf Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche begründen, ist dieser Verdacht einem Tierarzt, dem Bürgermeister oder der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Bei Meldung eines Verdachtes auf Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche an den Tierarzt bzw. an den Bürgermeister haben diese den Verdacht an die Bezirksverwaltungsbehörde weiterzuleiten. Die weitere Vorgangsweise bzw. Abklärung obliegt der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt
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