Frage 3210 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich
Wenn aufgrund der Symptomatik ein schwerwiegender Verdacht auf ein Tierseuche besteht – was ist zu tun?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 3210
Werden an Tieren Symptome festgestellt, welche den Verdacht auf Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche begründen, ist dieser Verdacht einem Tierarzt, dem Bürgermeister oder der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Bei Meldung eines Verdachtes auf Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche an den Tierarzt bzw. an den Bürgermeister haben diese den Verdacht an die Bezirksverwaltungsbehörde weiterzuleiten. Die weitere Vorgangsweise bzw. Abklärung obliegt der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt
Weitere Fragen: Wildhege und Jagdausübung
- 3211Unterscheiden sie die Entwicklungszyklen von großem und kleinem Lungenwurm!
- 3212Beschreiben sie den Entwicklungszyklus von Trichinen!
- 3213Wie erkenne Sie den Unterschied zwischen Hautdasseln und Räude? Begründen sie ihre Antwort!
- 3214Woran erkennen sie Tuberkulose beim Rotwild? Beschreiben sie die Symptome an den inneren Organen!
- 3215Ist Rotlauf eine Zoonose? Beschreiben sie typische Symptome bei einem Wildschwein!
- 3216Eiterherde in allen Organen und deutliche Darmentzündungen beim Hasen. Um welche Krankheit könnte es sich ihrer Meinung nach handeln?