Frage 3095 von 987 · Jagdprüfung Oberösterreich
Erklären Sie einem Hundebesitzer unter welchen Umständen sein Hund wildert und welche Konsequenzen das haben könnte!
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.
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Antwortvorschlag zu Frage 3095
Nach §41 (5) Z2 ist der Jagdausübungsberechtigte oder das Jagdschutzorgan berechtigt, einen Hund der wildernd angetroffen wird, zum Schutz des Wildes zu erlegen.
Ein Hund wildert, wenn er außer Hör- und Rufweite seines Besitzers/seiner Besitzerin ist bzw. nicht auf entsprechende Signale reagiert und ein Wild unmittelbar verfolgt. Ausgenommen sind Jagd-, Assistenz-, Polizei-, Hirten-, Herden-, Schutz- und Diensthunde, wenn als solches zu erkennen.
Ein Jäger, der kein vereidigtes Jagdschutzorgan ist oder nicht jagdausübungsberechtigt ist, darf
keinen wildernden Hund erlegen.
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